Achtung
Diese Funktion ist neu überarbeitet verfügbar als beta ab Q2/2026
Die USt-IdNr.-Prüfung (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) ist ein wichtiger Bestandteil bei B2B-Geschäften innerhalb der Europäischen Union. Wenn du Waren oder Dienstleistungen an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat lieferst, kann die Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt werden (innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Reverse-Charge-Verfahren).
Voraussetzung dafür ist, dass dein Geschäftspartner als Unternehmer registriert ist und über eine gültige USt-IdNr. verfügt. Durch die Prüfung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) lässt sich feststellen, ob die USt-IdNr. gültig ist. Bei einer qualifizierten Bestätigungsanfrage werden zusätzlich die zugehörigen Unternehmensdaten (z. B. Name und Anschrift) überprüft.
Eine ordnungsgemäße Prüfung und Dokumentation dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und reduziert das Risiko von Steuernachforderungen.
Anmerkung
Gesetzliche Änderungen zur USt-IdNr.-Bestätigung:
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Seit dem 20. Juli 2025 sind qualifizierte Bestätigungsanfragen nur noch elektronisch über das Online-Portal oder die Schnittstelle des Bundeszentralamts für Steuern zulässig.
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Schriftliche Anfragen (Papierform) sowie telefonische Bestätigungen werden seitdem nicht mehr bearbeitet. Als Nachweis gilt ausschließlich die elektronische Antwort des BZSt. Unternehmen müssen diese Bestätigung entsprechend archivieren, um die Prüfung im Rahmen der steuerlichen Dokumentationspflichten nachweisen zu können.
Die USt-IdNr. kann künftig direkt in der Kundenadresse im Feld „VAT ID“ / „USt-IdNr.“ geprüft werden. Über den Button „Verify VAT ID“ startest du die Verifizierung unmittelbar aus dem Stammdatensatz heraus.
Nach erfolgreicher Prüfung wird das Ergebnis (z. B. „Valid“) sowie das Datum der letzten Verifizierung direkt am Feld angezeigt.
Nach Klick auf „Verify VAT ID“ öffnet sich der Dialog zur Prüfung. Dort kannst du wählen zwischen:
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Simple Check (einfache Prüfung der Gültigkeit)
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Qualified Check (qualifizierte Bestätigungsanfrage inkl. Abgleich der Unternehmensdaten)
Welche Daten sind offiziell erforderlich?
Für eine einfache Prüfung ist grundsätzlich nur die USt-IdNr. erforderlich.
Für eine qualifizierte Bestätigungsanfrage (empfohlen bei EU-B2B-Geschäften) werden zusätzlich Unternehmensdaten abgefragt und mit den beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hinterlegten Daten abgeglichen:
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Firmenname
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Straße und Hausnummer
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Postleitzahl
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Ort
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Mitgliedstaat (Land)
Anmerkung
Formatvorgaben:
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USt-IdNr.: Ohne Leerzeichen oder Sonderzeichen eingeben, Mit Ländercode gemäß ISO-Standard (z. B. DE123456789, ATU12345678)
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Straße/Hausnummer: getrennt oder in einem Feld, exakt wie im Handelsregister hinterlegt
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PLZ: numerisch im landestypischen Format
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Ort: offizielle Schreibweise
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Land: Auswahl gemäß EU-Mitgliedstaat
Die Daten sollten möglichst exakt den offiziellen Unternehmensangaben entsprechen, da beim qualifizierten Check ein automatischer Datenabgleich erfolgt.
Nach Auswahl der Prüfart startest du die Anfrage. Das System übermittelt die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern und zeigt das Ergebnis direkt im Dialog an.
Alle durchgeführten Prüfungen werden automatisch dokumentiert.
Im Tab „History Protocol“ kannst du einsehen:
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Datum und Uhrzeit der Anfrage
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Art der Prüfung (Simple oder Qualified Check)
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Status (z. B. Valid)
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geprüfte USt-IdNr.
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Firmenname laut Rückmeldung
Dieses Protokoll dient als Nachweis gegenüber den Finanzbehörden und unterstützt die Einhaltung der steuerlichen Dokumentationspflichten.
Anmerkung
Für innergemeinschaftliche Lieferungen im B2B-Bereich wird grundsätzlich die qualifizierte Bestätigungsanfrage empfohlen, da hierbei zusätzlich die Übereinstimmung der Unternehmensdaten geprüft wird. Die elektronische Rückmeldung des BZSt sollte archiviert werden.