Das One-Stop-Shop-Verfahren stellt ab 01.07.2021 die Basis für die Umsetzung der EU-Mehrwertsteuerreform dar. Für B2C-Geschäfte innerhalb Europas gilt damit eine einheitliche Lieferschwelle von 10.000 €. Sobald Waren von insgesamt 10.000 € ins EU-Ausland geliefert wurden, ist in allen EU-Ländern der Steuersatz des Bestimmungslandes auszuweisen und abzuführen.
In Xentral kannst du das über das Modul Lieferschwelle abbilden. Das Modul wurde entsprechend erweitert, sodass die Summe der Umsätze über alle EU-Länder hinweg gebildet wird. Grundlegende Informationen zu diesem Modul findest du im Handbuch.
Anmerkung
Es ist wichtig, dass du die Lieferschwellen in alle EU-Länder, in die du lieferst oder Lieferungen erwartest, direkt anlegst, um umständliche nachträgliche Rechnungskorrekturen zu vermeiden.
Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über ein eigenes elektronisches Portal, auf dem sich Händler mit Sitz in diesem Land registrieren können.
Die einzige Anlaufstelle ermöglicht es Händlern, alle ihre Verkäufe innerhalb der Europäischen Union zentral in nur einem EU-Mitgliedstaat (und nicht in allen 27) zu melden und zu bezahlen.
In dieser einzigen Erklärung werden alle Warenverkäufe in den EU-Mitgliedstaaten zusammen mit der angefallenen Mehrwertsteuer aufgeschlüsselt nach den einzelnen Ländern aufgeführt. Die sich daraus ergebende Mehrwertsteuerschuld wird ebenfalls an die OSS abgeführt.
Die zentrale Aufgabe des One-Stop-Shops, in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), ist das so genannte Clearing.
Das Clearing bezieht sich auf die Abführung der von den Kunden von Xentral gemeldeten und an die zentrale Anlaufstelle in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Umsätze getätigt wurden, gezahlten Mehrwertsteuer.
Die Zahlung der Mehrwertsteuer an die EU-Mitgliedstaaten erfolgt auf der Grundlage der eingereichten OSS-Erklärungen.
Zunächst entscheidest du gemeinsam mit deinem Steuerberater, ob du bereits ab dem ersten Auftrag die Ziellandsteuer anwenden möchtest oder erst ab der Schwelle von 10.000 €. Beide Szenarien kannst du in Xentral abbilden.
Wenn du bereits für alle EU-Länder, in die du lieferst, Lieferschwellen angelegt hast, so musst du keinerlei Anpassungen durchführen. Solltest du noch nicht mit dem Modul arbeiten, gehe wie folgt vor:
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Nutze die Smart Search, um das Modul Lieferschwelle zu öffnen.
Du befindest dich im Tab Übersicht.
Füge je EU-Land, in das du lieferst, eine Lieferschwelle hinzu. Solltest du bereits mit dem Modul Lieferschwelle arbeiten, ist für die angelegten Schwellen keine Anpassung notwendig. In diesem Fall kannst du die Lieferschwellen per Klick auf das Stift-Symbol bearbeiten.
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Belege die Lieferschwelle in EUR wie folgt:
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Solltest du bereits Lieferschwellen hinterlegt haben, musst du keine Anpassung vornehmen.
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Die 10.000-€-Grenze findet auch Anwendung, wenn du bereits alte, höhere Schwellen hinterlegt hast.
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Setze hier einen Wert von 10.000,00.
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Setze hier einen Wert von 1,00, wenn die Lieferschwelle ab sofort gezogen werden soll.
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Verwende nicht den Wert 0,00, da ansonsten die artikelspezifischen Lieferschwellen nicht berücksichtigt werden können.
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Befülle zusätzlich folgende Felder:
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Empfängerland: Land, für das die Lieferschwelle gelten soll
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Lager: Kein Lager
Die Option Lager kann auf Lager oder Hauptlager gesetzt werden, um dem System mitzuteilen, dass du im Empfängerland selbst ein Lager besitzt und somit für jeden Auftrag in das Empfängerland der dort geltende Umsatzsteuersatz zu verwenden ist. Sobald Lager oder Hauptlager ausgewählt ist, berücksichtigt Xentral, dass dieser Umsatz nach lokalen MwSt.-Sätzen auf der Rechnung abgebildet werden muss. Der Umsatz wird aber nicht in die Summe von 10.000 € eingerechnet.
Anmerkung
Du kannst nur eine Lieferschwelle pro Land anlegen. Wenn du ein Lager in einem Zielland definierst, kannst du also keine Lieferschwelle mehr ohne Lager anlegen.
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USt-ID: Gib deine USt-ID im Zielland ein - oder jedes Mal die heimische USt-ID (OSS und nur B2C-Geschäft). Diese kannst du in den Geschäftsbriefvorlagen als Variable {DELIVERYTHRESHOLDVATID} abrufen.
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Steuersatz normal: Gib den regulären USt-Satz im Zielland ein.
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Steuersatz ermäßigt: Gib den ermäßigten USt-Satz im Zielland ein.
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Steuersatz spezial: Gib den speziellen USt-Satz im Zielland ein.
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In Ursprungsland: Gib den speziellen USt-Vergleichssatz im Ursprungsland ein.
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Überschreitung ab: Lasse dieses Feld leer. Es wird automatisch durch Xentral befüllt, sobald die Lieferschwelle überschritten wurde.
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Aktueller Umsatz: Lasse dieses Feld bei Neuanlage leer. Es wird automatisch mit 0,00 befüllt und mit jedem Umsatz hochgezählt.
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Netto Preise anpassen: Anpassung der Netto-Preise beim Import vom Online-Shop, sodass Xentral falsche Steuersätze des Shops überschreibt und der Bruttobetrag für den Kunden gleich bleibt.
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Lieferschwelle aktiv: Die Lieferschwelle ist aktiv und der eingestellte Steuersatz wird verwendet. Die Option wird automatisch bei Überschreitung der Lieferschwelle aktiviert. Aktiviere diese Option nur manuell, wenn du die Lieferschwelle im Nachhinein angelegt hast und die Felder Überschreitung ab und Aktueller Umsatz händisch befüllst.
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Modul Lieferschwelle → Tab Einstellungen
Aktiviere die Option Bei Überschreitung neue Steuer verwenden und wähle für die Einstellung Umsatzzähler erhöhen die Option beim Freigeben. Optional kannst du zusätzlich die Option E-Mail bei Überschreitung aktivieren.
Xentral bildet eine Gesamtsumme über alle EU-Länder hinweg, statt diese wie Nicht-EU-Länder einzeln zu behandeln. Die Lieferschwelle der einzelnen EU-Länder auf 10.000 € zu setzen dient nur dazu, dass ein Land nicht zu früh ausgelöst wird, bzw. wenn du nur ein EU-Land bedienst. Der Wert kann auch auf 1 € gesetzt werden, wenn du weißt, dass du direkt mit den lokalen Steuersätzen arbeiten möchtest.
Xentral kalkuliert dabei die Summe aller B2C-Umsätze in alle EU-Länder. Sobald 10.000 € erreicht ist, wird die Lieferschwelle für alle EU-Länder mit angelegten Lieferschwellen gleichzeitig ausgelöst.
Wie hoch dein aktueller Umsatz ist, kannst du herausfinden, indem du im Modul Lieferschwelle in der Spalte EU nach Ja filterst. Im Anschluss siehst du unterhalb der Spalte Aktueller Umsatz die Summe über alle EU-Länder.
Bekommst du zum ersten Mal einen Auftrag aus einem EU-Land, für das du noch keine Lieferschwelle hinterlegt hast, zeigt Xentral dir eine Fehlermeldung an, die dich auf fehlende Lieferschwellen sowie die betreffenden Lieferländer und Auftragssummen hinweist.
Anmerkung
Das Löschen oder Stornieren einer Rechnung reduziert nicht den Umsatzzähler Aktueller Umsatz im Modul Lieferschwelle. Diesen Zähler kannst du im Ausnahmefall händisch zurücksetzen, wenn du eine Rechnung in dieses EU-Land stornierst. Solltest du eine Lieferschwelle versehentlich löschen, musst du diese neu anlegen und das Feld Aktueller Umsatz manuell mit dem aktuellen Wert befüllen.
Xentral erkennt automatisch, ob ein Auftrag oder eine Rechnung als Endkundengeschäft behandelt werden soll. Ausschlaggebend dafür ist, ob im Beleg eine Umsatzsteuer-ID hinterlegt ist. Sobald keine USt-ID hinterlegt ist, gilt es als B2C-Geschäft.
Ob ein Land als EU- oder Export-Land gilt, wird in Xentral im Modul Länderliste festgelegt. Du musst hier keine Änderungen vornehmen, da Xentral bei Neuinstallationen automatisch die korrekte Zuordnung hinterlegt. Eine Anpassung ist nur notwendig, solltest du schon zu einem früheren Zeitpunkt Konfigurationen in der Länderliste vorgenommen haben. Bitte überprüfe in jedem Fall, ob beispielsweise für das Land Vereinigtes Königreich bei dir nach dem Austritt aus der EU korrekt nicht als EU hinterlegt ist. Nur Länder, die eine EU-Markierung haben, werden für die Summierung der OSS-relevanten Lieferschwelle von 10.000 € berücksichtigt.
Tipp
Weitere Informationen zum Modul Länderliste findest du im Artikel Länderliste.
Erfolgte der Export aus Xentral heraus? Wende dich in diesem Fall am besten über das Xentral Ticketsystem an den Support.
Ja, genau. Anhand des Lagerlandes wird bestimmt, ob es sich um eine grenzüberschreitende Lieferung handelt, oder doch um eine Inlandslieferung (nur eben eine in einem anderen Land als Deutschland).
Der beschriebene Workaround ist hier vorerst die korrekte Lösung, ja.
Es handelt sich hier lediglich darum, dass für die Transaktionen, die über den OSS gemeldet werden, die gesetzliche Pflicht zur Rechnungserstellung entfällt. Das heißt, für B2C-Fernverkäufe bist du zur Rechnungsstellung nicht verpflichtet. Davon grenzt sich ab, dass du natürlich aus Gründen der Kundenzufriedenheit trotzdem eine Rechnung ausstellen kannst.
Der Mini One Stop Shop (MOSS) wurde bislang zur Meldung von grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen an Privatkunden genutzt. Der MOSS wurde zum 01.07.2021 in den One-Stop-Shop (OSS) integriert. Seit Juli 2021 gibt es somit kein gesondertes MOSS-Verfahren mehr, und der OSS ist die einzige Anlaufstelle für grenzüberschreitende Fernverkäufe und digitale Dienstleistungen.
Du darfst auch weiterhin alles über das lokale Finanzamt melden. Du musst dich allerdings einmalig entscheiden – eine Vermischung ist nicht möglich.
Genau, dann ändert sich durch das Lagerland nichts mehr.
Xentral überträgt auch Kontierungen sowie Buchungsschlüssel und stellt in DATEV so viel wie möglich vorab ein. Je nach der genauen Anforderung muss in DATEV aber gegebenenfalls noch mehr eingestellt werden. Das probierst du am besten einfach aus.
PAN EU ist eine Alternativlösung von Amazon zum OSS, diese lassen sich nicht miteinander vermischen.
Zolltarifnummern können von Xentral an Shopify übertragen werden. Mit der Hilfe von Freifeldern kannst du alle möglichen Codes zu Shopify exportieren.
Ja. Xentral hat eine Schnittstelle zu Amainvoice. Weitere Informationen dazu findest du im Artikel Amainvoice - Rechnungen und Gutschriften für Amazon erstellen.
Im Einzelfall kann die Regelung zu einem deutlich höheren Registrierungs- und Steuererklärungsaufwand in den EU-Mitgliedstaaten führen. Grundsätzlich hast du dabei aber die Wahl: Du kannst dich entweder in jedem der 27 EU-Mitgliedstaaten, in denen du Waren verkaufst, umsatzsteuerlich registrieren, dort regelmäßig deine Umsätze melden und die Umsatzsteuer an die jeweilige lokale Finanzbehörde abführen. Oder du nutzt die seit dem 01.07.2021 verfügbare Option des One-Stop-Shops (OSS) als zentrale elektronische Anlaufstelle. Die Nutzung des One-Stop-Shops ist dabei nur einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten möglich – eine Mischung aus Einzelregistrierungen in manchen Ländern und gleichzeitiger OSS-Nutzung in anderen Mitgliedstaaten ist nicht möglich.